Brockensammlung Lübeck e.V.

Wer darf bei uns kaufen?

Festlegung des Begriffs „Bedürftige“

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle bedürftigen Menschen dürfen bei uns kaufen. Bedürftig sind Personen, die weniger als 60% (Schwellenwert der Armutsgefährdung) eines mittleren Einkommens (Median-Einkommen) nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen, also inklusive Bürgergeld, Wohngeld etc., haben (von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht). Dies betrifft in Deutschland 2024 rund 13 Millionen Menschen (15,5% der Bevölkerung).

Aktuell (Stand August 2025) gelten folgende monatlichen Einkommensgrenzen inklusive aller staatlichen Leistungen nach der Auswertung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) 2024:

1.alleinlebende Person:1.381 Euro
2.Paar ohne Kinder:2.071 Euro
3.Paar mit 1 Kind (unter 14 Jahre):2.486 Euro
4.Paar mit 2 Kindern (unter 14 Jahre):2.900 Euro
5.Alleinerziehend mit 1 Kind (unter 14 Jahre):1.795 Euro
6.Alleinerziehend mit 2 Kindern (unter 14 Jahre):2.210 Euro

Sie ergeben sich aus der Grenze für 1 Person, die bei 1.381,- Euro monatlich liegt.
Für Haushalte mit mehreren Personen gelten folgende Gewichtungsfaktoren:

7.1. Person: Faktor 1
8.jede weitere Person ab 14 Jahre: Faktor 0,5
9.jede weitere Person unter 14 Jahre: Faktor 0,3

Beispiel:

2 Erwachsene mit 1 Kind 16 Jahre und 1 Kind 13 Jahre.
Haben sie monatlich weniger als 3.176 Euro, gelten sie als bedürftig.

Rechnung:

Gewichtungsfaktoren 1+0,5+0,5+0,3 = 2,3. Dies wird mit 1.381,- Euro malgenommen.

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland, » www.destatis.de