Sehr geehrte Damen und Herren,
alle bedürftigen Menschen dürfen bei uns kaufen. Bedürftig sind Personen, die weniger als 60% (Schwellenwert der Armutsgefährdung) eines mittleren Einkommens (Median-Einkommen) nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen,
also inklusive Bürgergeld, Wohngeld etc., haben (von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht). Dies betrifft in Deutschland 2024 rund 13 Millionen Menschen (15,5% der Bevölkerung).
Aktuell (Stand August 2025) gelten folgende monatlichen Einkommensgrenzen inklusive aller staatlichen Leistungen nach der Auswertung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) 2024:
1. | alleinlebende Person: | 1.381 Euro |
2. | Paar ohne Kinder: | 2.071 Euro |
3. | Paar mit 1 Kind (unter 14 Jahre): | 2.486 Euro |
4. | Paar mit 2 Kindern (unter 14 Jahre): | 2.900 Euro |
5. | Alleinerziehend mit 1 Kind (unter 14 Jahre): | 1.795 Euro |
6. | Alleinerziehend mit 2 Kindern (unter 14 Jahre): | 2.210 Euro |
Sie ergeben sich aus der Grenze für 1 Person, die bei 1.381,- Euro monatlich liegt.
Für Haushalte mit mehreren Personen gelten folgende Gewichtungsfaktoren:
7. | 1. Person: Faktor 1 | |
8. | jede weitere Person ab 14 Jahre: Faktor 0,5 | |
9. | jede weitere Person unter 14 Jahre: Faktor 0,3 |
2 Erwachsene mit 1 Kind 16 Jahre und 1 Kind 13 Jahre.
Haben sie monatlich weniger als 3.176 Euro, gelten sie als bedürftig.
Gewichtungsfaktoren 1+0,5+0,5+0,3 = 2,3. Dies wird mit 1.381,- Euro malgenommen.
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland, » www.destatis.de